Sind Sie neugierig geworden?
Teilen Sie unser Anliegen der Förderung von Kindern und Jugendlichen in unserer Region, und wollen uns untersützen?
Wir freuen uns über jeden, der sich mit uns für Kinder und Jugendliche einsetzen möchte.
Durch Spende oder Zustiftung, Vermächtnis oder Schenkung können Sie unsere Arbeit unterstützen.
Doch was ist was?
Ein Spende muss von der Stiftung zeitnah für den Stiftungszwecke verwendet werden. Bei Spenden unter 300,00 Euro genügt dem Finanzamt ein Kontoauszug. Sollten Sie jedoch eine Summe über 300 Euro spenden wollen, geben Sie bitte bei Ihrer Überweisung Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.
Unsere Bankverbindung finden Sie im Impressum.
Eine Zustiftung erhöht den Grundstock einer Stiftung und kann sowohl aus Geld-, als auch aus Sachleistungen bestehen.
Hierbei geben Sie bitte bei Ihrer Überweisung Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zustiftungsbescheinigung zusenden können
Ein Vermächtnis ist eine Verfügung, mit der die Stiftung durch Testament oder Erbvertrag einen genau definierten Vermögensvorteil aus Ihrem Nachlass zugesprochen bekommt – zum Beispiel eine Geldsumme, eine Immobilie oder einen bestimmten Gegenstand. Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird die Stiftung dadurch nicht Erbin, sondern erwirbt nur einen Anspruch auf Herausgabe oder Leistung gegenüber den Erben.
Ein Vermächtnis kann den Grundstock einer Stiftung erhöhen und damit die Arbeit der Stiftung wachsen lassen.
Mit einer Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten miterleben, wie Ihr Vermögen Kinder und Jugendliche unterstützt.
Dabei können Sie in jedem Fall bestimmen, wofür wir Ihr Vermögen im Rahmen unseres Stiftungszwecks einsetzen dürfen.
Unsere Bankverbindung finden Sie im Impressum.